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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Januar 2005
1.Allgemeines
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach den nachstehenden Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Bestellungen, zusätzliche Vereinbarungen und Nebenabreden werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam. Abweichende Bedingungen und Erklärungen des Bestellers sind auch dann ungültig, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere Angebote sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zukünftigen Geschäfte, auch dann, wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie verwiesen wird.
Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung spätestens jedoch mit der Annahme der Lieferung durch den Kunden zustande.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt, wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, nach Eingang der Zahlung auf unser Konto. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort nach Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig. Abholung der Ware ab Werk ist gegen Barzahlung möglich.
Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der anfallenden Verpackungs- und Versandkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Versand, Lieferung und Leistungsinhalt
Anlieferung an uns und Rücklieferung an den Auftraggeber oder dessen Order erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Teillieferungen bleiben vorbehalten.
Der Liefertermin wird nach unserer voraussichtlichen Produktionskapazität vereinbartund versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, wo diese eintreten insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.
Sollten wir mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt.
Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von uns zu vertreten ist.
Fristen und Termine sind stets voraussichtliche Zeitangaben und unverbindlich. Für die Lieferung ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber seinerseits die vertraglich geschuldeten Vorausleistungen erbringt.
Wir übernehmen keine Aufträge mit pornographischem, rassistischem oder sonst moralisch anstößigem Inhalt.
Bei endgültiger Unmöglichkeit oder Unvermögen zur Lieferung werden wir von Leistungsverpflichtungen frei.
4.Eigentumsvorbehalt
Bis zur restlosen Begleichung sämtlicher Forderungen bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
Der Besteller bleibt Eigentümer der von ihm anglieferten Unterlagen und Materialien (Bänder, Cds, Filme etc.), die auf seine Gefahr und sein Risiko eingelagert werden.
5.Unterlagen
Der Besteller legt die für die Produktion notwendigen Unterlagen kostenlos in schriftlich eindeutiger Form dem Auftrag bei.
Sind Materialien nicht unmittelbar für unser Produktionsverfahren anwendbar, so sind wir berechtigt notwendige Extraarbeiten auf Kosten und Rechnung des Bestellers vorzunehmen. Die Preise hierfür berechnen sich aus dem jeweils gültigen Stundensatz.
Sollten durch falsche, missverständliche oder verspätete Angaben des Bestellers Mehrkosten entstehen, so hat diese der Besteller zu tragen.
Die Produktionsunterlagen werden von uns ein Jahr eingelagert. Sollten diese verloren gehen, so haben wir den Materialwert der verlustig gegangenen Sache zu ersetzen. Neuerliche Herstellungskosten oder darüber hinausgehende Schäden müssen wir nicht ersetzen. Der Besteller ist für die Herstellung von Sicherheitskopien selbst verantwortlich.
6.Prüfung und Gefahrübergang
Nach Erhalt der Ware hat der Besteller diese unverzüglich auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 3 Tagen, so gilt die Ware als vollständig und ordnungsgemäß geliefert.
Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung, spätestens mit der Übergabe an den Frachtführer auf den Besteller über.
7. Gewährleistung
Erkennbare Mängel können nur innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang schriftlich unter Angabe der genauen Bezeichnung und Rechnungsnummer beanstandet werden. Wir haften nur für Sachmängel, die nachweislich auf einem Fabrikations- oder Materialfehler beruhen.
Kompatibilitätsprobleme beim Abspielen unserer CD-R Kopien können aufgrund der derzeitigen unterschiedlichen Abspieltechniken nicht ausgeschlossen werden und werden daher als Reklamationsgrund nicht anerkannt.
Die bei der Produktion angewandten Drucktechniken machen Abweichungen, die subjektiven Beurteilungen unterliegen (insbesondere Farbgebung, Schärfe, Kontrast, Helligkeit), möglich. Diese begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Die Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge und sind anzuerkennen.
Bei Sachmängel leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder eine Gutschrift unter der Voraussetzung, dass ein Fehler vorliegt, der die Nutzung der Ware erheblich beeinträchtigt.
Eine weitere Gewährleistung wird nicht übernommen, dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob für mittelbare oder unmittelbare Schäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller unserer Aufforderung zur Rücksendung der beanstandeten Ware nicht umgehend nachkommt.
8. Urheberrechte - Warenkennzeichnungen
Der Besteller garantiert, dass einer Herstellung und Vervielfältigung der Tonträger, die Vertragsgegenstand sind, keine gesetzliche Ver- oder Gebote sowie keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber,- Künstler-, Verlags-, Musterschutz- oder Warenzeichenrechte entgegenstehen.
Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte gegen uns geltend gemacht werden. Dies gilt auch für anfallende Anwalts- und Prozesskosten.
Alle Urheberrechtslizenzen, Copyrightgebühren und dergleichen sind vom Besteller für alle hergestellten Tonträger an die Bezugsberechtigten zu entrichten. Dies gilt insbesondere für Urheberrechtsgesellschaften. Der Besteller entbindet uns von jeder diesbezüglichen Verantwortung.
Der Besteller hält uns bezüglich solcher Forderungen, die von dritter Seite gegen uns geltend gemacht werden und den daraus resultiernden Kosten und Schäden schad- und klaglos.
Der Besteller verpflichtet sich den von uns zur Verfügung gestellten Fragebogen zu wettberwerbsrechtlichen Fragen und gewerblichen Schutzrechten auszufüllen.
Die Auslieferung einer Bestellung, die Musik enthält, erfolgt erst nach Eingang der schriftlicher GEMA-Freigabe bei uns.
9.Sonstiges
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl.
Wir sind berechtigt, Daten des Bestellers in unserer EDV-Anlage zu speichern und zur Erfüllung dieses Vertrages an Dritte weiterzugeben.
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche zwischen dem Besteller und uns ist Freiburg im Breisgau.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
Alle Streitigkeiten sind nach deutschem Recht zu entscheiden.
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