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Bei einer CD- Produktion sind verschiedene Dinge zu beachten. Für die “normale” Produktion sind folgende Grundinformationen maßgeblich:
1. Bei Bedruckung von CD, Visitenkarte, booklet, Inlay... müssen Sie im Besitz der Nutzungsrechte, insbesondere der Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte der genutzten Dateien (Grafiken, Bilder...) sein. Sind diese urheberrechtlich geschützt, so dürfen sie nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers genutzt (und durch uns vervielfältigt) werden. Selbst erstellte Fotos, Grafiken und Texte sind also unproblematisch und dürfen vewendet werden. Bei Auftragserteilung bestätigen Sie durch Unterschrift der Gewährleistungs- und Freistellungserklärung, dass Sie die entsprechenden Rechte besitzen und nicht gegen Verbreitungs- oder Vervielfätigungsrechte verstoßen. Der Druckauftrag kann nun ausgeführt werden. Für Musik-CDs gelten bei gemapflichtigem Repertoire Standards für das CD-Cover (Lizenzierungsangaben (siehe VI.1.).
2. Kopieren von Musik ist nur dann möglich, wenn Sie auch hier über die erforderlichen Rechte zur Verbreitung und Vervielfältigung verfügen. Hier reicht es nicht aus, dass Sie dies uns gegenüber bestätigen! In Deutschland ist die GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) als Verwertungsgesellschaft zuständig festzustellen, ob und wieviel GEMA-Gebühren fällig werden. Ist also Musik in Ihrer Produktion enthalten (auch Eigenkompositionen oder ihrer Meinung nach GEMA-freie Titel), so füllen Sie immer den “Lizenzantrag Tonträger”, den Sie im Downloadbereich finden, aus und senden ihn an die GEMA. Hier wird Ihr Antrag bearbeitet und zum einen eine sog. Freistellung an uns geschickt. Wir wissen nun, dass ihre Produktion gemeldet ist und dürfen diese ausliefern. Zum anderen bekommen Sie von der GEMA eine Mitteilung ob und wieviel Gebühren anfallen.
Überschlagsmäßig ist von folgenden Kosten auszugehen (ohne Gewähr!)
Demo-CD, die nicht verkauft wird bei 100% GEMA-pflichtigem Repertoire: 0,70 € pro CD Demo-CD, .....wie oben, kürzer als 20 Minuten: 0,35 € pro CD CD, die verkauft wird bei 100% GEMA-pflichtigem Repertoire: ca. 10% des Verkaufspreises Sind nur Teile der Produktion GEMA-pflichtig, so ist auch nur anteilig zu bezahlen.
Weitere Informationen: Homepage der GEMA, Tarife und Lizenzierungsangaben
Zuständig für Musik ist die
GEMA-Generaldirektion Rosenheimer Str. 11 81667 München Tel.: 089-48003-800 Fax: 089-48003-300 E-Mail: info-ind@gema.de
Für urheberrechtliche Fragen in der Schweiz wenden sie sich an die SUISA, für Österreich AKM, für Frankreich sacem. Bands mit eigenen Titeln:
Bei der Veröffentlichung von eigenen Musiktiteln ist der Schutz des eigenen Urheberrechtes interessant. Bei verbindlicher Auftragserteilung stehen wir Ihnen gerne mit Rat bei der Absicherung solcher urheberrechtlichen Rechte zur Verfügung. Sollten Sie bezüglich der Einhaltung rechtlicher Bestimmungen Fragen haben, so können Sie uns gerne mailen: Anfrage
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